Sollte der Inhalt oder die Gestaltung Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass rechtmäßig beanstandete Passagen oder Teile in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwalts zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoß gegen das UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliches Motiv, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Quelle: https://www.e-recht24.de/