Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote:

  • Unsere Angebote basieren auf den zur Zeit gültigen Materialpreisen und Löhnen und sind freibleibend.

Preise:

  • Die aufgegebenen Preise verstehen sich ab Fabrik, ausschließlich Verpackung, ausschließlich Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen über unseren Internetshop gelten die dort genannten Versand- und Lieferkosten.

Zahlung:

  • Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Bei überschreiten der Zahlungsfrist belasten wir Sie mit den anteiligen Kosten für Bankkredit. Liefermenge: Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der Stückzahl gegen Berechnung vor.

Lieferfristen:

  • Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen festgesetzt, soweit von uns nicht anders angegeben, z.B. in unserem Internetshop. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind jedoch ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten trotz angemessener Nachfrist die nochmalige Fristüberschreitung in Folge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.

Ausführung::

  • Geringe Abweichungen in der Ausführung bleiben vorbehalten: fertigungsbedingte kleine Unregelmäßigkeiten und geringe Abweichungen der Farben, ebenso geringfügige Mängel an Oberfläche und Material, soweit diese Unvollkommenheiten aus ca. 50 cm Entfernung bei normalen Lichtverhältnissen mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind und das Gesamtbild nicht beeinträchtigen, lösen keine Ersatz- und Gewährleistungsansprüche aus. Werkzeuge, wie z.B. Siebe, Film, Stanzwerkzeuge, die wir zur Durchführung des Auftrages angefertigt haben, oder haben anfertigen lassen, sind unser Eigentum. Bei Berechnung an den Auftraggeber sind nur anteilige Beträge in Rechnung gestellt worden. Verzicht des Auftraggebers auf Vorlage eines Korrekturabzuges oder Andruckes entbindet uns von der Haftung für alle Fehler, die bei ordnungsgemäßer Prüfung des Korrekturabzuges oder Andruckes durch den Auftraggeber entdeckt worden wären, es sei denn, diese Fehler seien von uns in Folge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.

Abrufaufträge:

  • Wir behalten uns vor, nach vorheriger Ankündigung, aus Abrufaufträgen bei uns lagernde Ware in Rechnung zu stellen und auf Kosten des Auftraggebers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben.

Gefahrübergang/ Versand:

  • Die Lieferung erfolgt ab Rampe Produktionsstätte Herne. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Schreibt der Käufer die Versandart nicht vor, wird diese nach bestem Ermessen gewählt. Eine Verantwortung für billigste Beförderung wird nicht übernommen.

Eigentumsvorbehalt:

  • Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Bezahlung steht es dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden, gleich, wenn der Saldo gezogen und anerkannt worden ist und vom Käufer ausgeglichen wurde. Der Bezahlung steht es weiter gleich, wenn der gezogene und anerkannte Saldo eine Forderung zu unseren Gunsten nicht ausweist. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet für uns. Die verarbeiteten Waren treten an die Stelle der gelieferten. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren sowie die an ihre Stelle getretenen, uns ganz oder teilweise gehören den Sachen im üblichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern der neue Käufer der Abtretung der Kaufpreisforderung unseres Käufers an uns nicht widerspricht. Alle Forderungen unseres Käufers aus einem derartigen Weiterverkauf werden schon jetzt an uns abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren sowie die an deren Stelle getretenen Waren zusammen mit fremden, nicht uns gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in der Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren an uns abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Auf unser Verlangen hat er die Zahlung an uns zu fordern. Auf unser Verlangen ist er weiter verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen. Unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen unser Eigentumsvorbehalt erlischt, erlischt auch die an uns abgetretene Forderung. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherheiten (Vorbehaltseigentum, abgetretene Forderungen) freigeben, soweit der Wert der Sicherheiten, der im Falle des Vorbehaltseigentums nach dem Warenwert zu berechnen ist, die Höhe unserer Forderungen - bei Aufnahme in eine laufende Rechnung die Höhe des gezogenen und anerkannten Saldos - übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor. Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten auch dann freigeben, wenn uns der Käufer eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts aushändigt oder eine vergleichbare Sicherheit leistet und zwar in Höhe unserer Forderungen - bei Aufnahme in eine laufende Rechnung in Höhe des gezogenen und anerkannten Saldos.

Grafik/Layout:

  • Der Kunde stimmt zu, dass Grafik- und Layoutdaten, unter Wahrung sämtlicher Sicherheitsrichtlinien gespeichert und für Wiederholungsaufträge eingesetzt werden. Auf Kundenwunsch werden sämtliche Daten nach Auftragsbeendigung unwiederbringlich gelöscht.

Beanstandungen:

  • Rügen bezüglich offensichtlicher Mängel müssen spätestens am 8. Tage nach Erhalt der Ware schriftlich in unserem Besitz sein. Für Mängel, die auf mangelhafte Prüfung des Korrekturabzuges durch den Kunden zurückzuführen sind, haften wir nicht, es sei denn, uns träfe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt unentgeltliche Ersatzlieferung gegen Zurücknahme der beanstandeten Ware. Sollte die Ersatzlieferung aus irgend einem Grunde fehlschlagen, so ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft und soweit der Mangel nicht im Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft besteht.

Erfüllungsort:

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Herne.

Abweichende Vereinbarungen:

  • Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

Geltungsdauer:

  • Unsere Verkaufsbedingungen haben Gültigkeit für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn bei Auftragsannahme nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben hiervon die übrigen Bedingungen unberührt.